LIZENZVEREINBARUNG FÜR ENDBENUTZER

Bitte lesen sie die folgende Lizenzvereinbarung für Endbenutzer aufmerksam durch. Mit dem Abschluss der Registrierung als Benutzer von beebrother.com, dem Erwerb einer BeeBrother-Bienenstockwaage oder einer sonstigen Zustimmung erkennen sie diese Vereinbarung als verbindlich an. Sie werden damit zum Vertragspartner.
Sollten Sie nicht alle Bedingungen und Bestimmungen dieses Vertrages akzeptieren, unterlassen Sie die Zustimmung. Sie dürfen in diesem Fall weder das Online-Angebot von beebrother.com noch BeeBrother-Bienenstockwaagen verwenden.

  1. Lizenzvergabe:
    1. Als Software werden alle im Zusammenhang mit uns genutzten Software-Bestandteile zusammengefasst. Ausdrücklich aber nicht ausschließlich eingeschlossen sind die Software der Internetseite beebrother.com und die Software der BeeBrother-Bienenstockwaagen.
    2. Neben den unter a) genannten Bestandteilen umfasst "Software" in diesem Zusammenhang auch alle zugehörige Medien in elektronischer oder gedruckter Form sowie Dokumentation zu unseren Produkten in jeglicher Form.
    3. Als Hardware werden alle physischen Produkte, wie etwa eine Bienenstockwaage oder alle anderen gegenständlichen Produkte, bezeichnet.
    4. Aus Gründen der Vereinfachung verwenden wir in dieser Lizenzvereinbarung "Sie" oder "Ihnen", um die natürliche oder juristische Person zu benennen, mit der wir aufgrund des vorliegenden Textes diese Lizenzvereinbarung schließen.
    5. Aus Gründen der Vereinfachung verwenden wir analog zu Punkt c) "wir" und "uns" stellvertretend für die Firma
      Imkereiprodukte Dr. Stefan Saam
      Spessartstr.4
      68753 Waghäusel
      Germany
      Tel.: +49 07254 7836770
      Fax: +497254 937722
      E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
    6. Die Software wird für Sie auf einer nicht exklusiven, nicht abtretbaren, nicht übertragbaren und beschränkten Basis lizenziert. Es wird Ihnen hiermit die Verwendung der Software ausschließlich in Verbindung mit unseren Hardware-Produkten oder unseren Dienstleistungen gewährt.
  2. Inhaberschaft und Rechte an der Software
    Für die Software gilt, dass Ihnen ausschließlich die Nutzung im Rahmen dieser Lizenzvereinbarung gewährt wird. Davon unberührt verbleiben alle Rechte sowie die Inhaberschaft an der Software bei uns bzw. unseren Zulieferern oder Lizenzgebern.
  3. Nutzungseinschränkungen:
    Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sowohl die Software als auch die Hardware sind durch deutsche Gesetze und internationale Urheberrechtsabkommen sowie sonstige Gesetze und Abkommen in Bezug auf geistiges Eigentum geschützt. Sie sind nicht berechtigt,
    1. die Software zu modifizieren oder sie für eigene oder fremde Anwendungen zu verwenden,
    2. weder sich selbst noch Dritten den Quellcode der Software oder Teile davon in jedwelcher Form, auch durch Verfahren der Decompilierung oder Reverse Engineering, zugänglich zu machen,
    3. weder sich selbst noch Dritten die Funktionsweise und Konstruktion der Hardware durch Reverse Engineering zugänglich zu machen.
  4. Gewährleistungsausschluss:
    1. Die Software wir Ihnen "wie besehen" und ohne Gewährleistung bereitgestellt. Wir übernehmen keinerlei Gewährleistung für Verfügbarkeit, Funktion oder Leistung der Software. Jegliche Gewährleistung für Software wird ausgeschlossen.
    2. Erweiterungen der Gewährleistung bedürfen in jedem Fall eines zusätzlichen Vertragsabschlusses in schriftlicher Form. Modifikationen der Gewährleistung in anderer Form sind ausgeschlossen.
    3. In einigen Ländern ist der Ausschluss oder die Beschränkung der Haftung nicht erlaubt, sodass die obige Beschränkung eventuell nicht für Sie gilt. In solchen Fällen sind wir berechtigt, erhebliche Mängel an der Software nach unserem Ermessen zu beheben. Anspruch auf Minderung des Kaufpreises oder Rücktritt von dieser Lizenzvereinbarung entstehen nur, wenn wir wiederholt den Mangel innerhalb einer angemessenen Frist nicht behoben haben.
      Sind Sie Endverbraucher, verjähren Ihre Ansprüche aus dieser Klausel nach zwei Jahren nach Erhalt der Software. Für Unternehmen verjähren Ihre Ansprüche aus dieser Klausel nach einem Jahr.
  5. Ausschluss der Schadensersatzpflicht:
    Im vollen, nach geltendem Recht zulässigen Umfang übernehmen weder wir noch unsere Zulieferer in irgendeiner Form Haftung für spezielle, zufällige, beiläufige Schäden oder Folgeschäden jeglicher Art. Dies schließt (nicht ausschließlich) folgende Schäden ein:
    Schäden
    1. durch Verletzung Dritter,
    2. aus Gewinnverlusten,
    3. aus dem Verlust vertraulicher oder anderer Informationen,
    4. aus Geschäftsunterbrechungen,
    5. aus Verletzungen von Personen
    6. aus Eingriff in die Privatsphäre
    7. aus dem Versäumnis von Pflichten (inklusive der Pflicht zu Treu und Glauben und der Sorgfaltspflicht),
    8. aus Fahrlässigkeit oder
    9. in Form anderer finanzieller Verluste oder Verlusten jeglicher Art, die (nicht ausschließlich) aus folgenden Umständen entstanden sind:
      1. aus der Verwendung oder der Unverwendbarkeit der Software oder Hardware
      2. aus der Erbringung oder Nichterbringung von Support oder sonstiger Leistungen, Informationen, Software und zugehöriger Inhalte über die Software
      3. sonstige Umstände, die sich aus der Benutzung der Software oder Hardware, sogar durch Verschulden oder unerlaubte Handlungen (einschließlich Fahrlässigkeit) ergeben
      4. aus verschuldensunabhängiger Haftung, Vertragsbruch oder Nichteinhaltung der Gewährleistung unsererseits oder unserer Zulieferer, selbst wenn wir oder die Zulieferer auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurden.
  6. Haftungsbeschränkung:
    Ungeachtet eventueller Schäden, die Ihnen unter Umständen entstehen können (einschließlich und ohne Einschränkung aller oben aufgeführten Schäden sowie alle direkten oder allgemeinen Schäden), beschränkt sich unsere gesamte Haftung und die Haftung unserer Zulieferer unter der vorliegenden Lizenzvereinbarung sowie ihr ausschließlicher Schadenersatzanspruch auf den tatsächlich von Ihnen für die Software oder die Hardware entrichteten Preis. Die oben aufgeführten Beschränkungen, Ausschlüsse und Gewährleistungsausschlüsse gelten in dem Umfang, den das geltende Recht vorgibt, auch wenn ein Rechtsmittel seinen wesentlichen Zweck nicht erfüllt.
  7. Vertragslaufzeit und Beendigung:
    Diese Lizenzvereinbarung tritt in Kraft mit dem Beginn der Verwendung der Software oder Hardware. Sie ist die Grundlage der Verwendung der Software oder Hardware und bleibt für die gesamte Dauer derer Verwendung gültig. Sie können die Gültigkeit des Vertrags jederzeit aufheben, indem Sie Ihre Anmeldung bei beebrother.com widerrufen und Kopien von Ihnen überlassener Software vernichten.
    Im Falle von Software, die sich in einem Hardware-Produkt befindet (z.B. einer Bienenstockwaage) genügt es, diese dort unangetastet zu belassen. Die Gültigkeit von Punkt 3 (Nutzungseinschränkungen) dieser Lizenzvereinbarung gilt dann bis zur Vernichtung der Software des Produktes unverändert weiter.
    Punkt 3 (Nutzungseinschränkungen) Abschnitt c) gilt bis zur Vernichtung der Hardware unverändert weiter.
  8. Verletzung dieser Lizenzvereinbarung:
    Diese Lizenzvereinbarung wird automatisch unwirksam, sobald Sie gegen die Bestimmungen und Bedingungen dieser Lizenzvereinbarung verstoßen.
    Alle Ihnen an der Software eingeräumten Rechte erlöschen damit mit sofortiger Wirkung. Sie sind dann verpflichtet, die unter Punkt 7 "Vertragslaufzeit und Beendigung" dargelegt zu verfahren.